BBT | MBG kombi
Bürgschaften und Beteiligungen gemeinsam beantragen
Mit BBT | MBG kombi können Gründer und bestehende Unternehmen die Angebote BBTbasis (sogenannte „Bürgschaft ohne Bank“) und eine stille Beteiligung bei der Beantragung kombinieren. Dabei ermöglichen ein Bürgschaftskredit bis 250.000 EUR und eine stille Beteiligung bis 250.000 EUR die Mitfinanzierung von Vorhaben bis zu 500.000 EUR. Nach Bewilligung erhalten die Kunden eine Zusage für eine Ausfallbürgschaft und ein Vertragsangebot für eine stille Beteiligung.
Vorteil: Mit den verbindlichen Finanzierungszusagen durch BBT und MBG können Gründer oder Bestandsunternehmen auf einer gesicherten Basis in Gespräche mit ihrer Hausbank eintreten, um diese für die Mitfinanzierung ihres Vorhabens zu gewinnen. Die erforderlichen Kreditsicherheiten und das notwendige wirtschaftliche Eigenkapital sind auf diesem Wege bereits vorhanden. BBT | MBG kombi eignet sich auch zur Finanzierung von Unternehmensnachfolgen.
Einzelangebot |
Ausfallbürgschaft für Hausbankkredit |
(Stille) Beteiligung mit qualifiziertem Rangrücktritt |
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Einzelprodukt |
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Zielkundenkreis |
Gründer und bestehende Unternehmen mit KMU-Status |
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Verwendungszwecke |
- Investitionen
- Entwicklungskosten
- Kosten der Markterschließung
- Unternehmenskäufe und -nachfolge
- Betriebsmittel
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Finanzierungsbedarf |
bis EUR 500.000 |
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Kredit- bzw. Beteiligungshöhe |
bis EUR 250.000 |
bis EUR 250.000 |
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Bürgschaftshöhe |
max. 80 % vom Kreditbetrag |
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einmaliges Bearbeitungsentgelt |
1,50 % |
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Bürgschafts- bzw. Garantieprovision p. a. |
1,00 % |
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Festes Entgelt p. a. |
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bonitäts- und gewinnabhängig |
Gewinnbeteiligung p. a. |
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Mindestsicherheiten
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Bankübliche Besicherung
inkl. persönliche Bürgschaft für Kredit
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Persönliche Bürgschaft/Garantie |
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Antragsweg |
Direkt vom Kunden -> BBT oder MBG |
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Branchen- und andere Ausschlüsse |
- Keine Landwirtschaft
- Keine Sanierungen bzw. Unternehmen in Schwierigkeiten
- keine Umschuldungen
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Unterlagen
Ihre Unterlagen liegen im PDF und Excel Format für Sie bereit, welche Sie einfach ausfüllen und drucken können.
Bitte beachten Sie, dass bei Existenzgründungs- und Übernahmefinanzierungen das Formular "Einwilligung zur Einholung einer SCHUFA-Auskunft" vom Inhaber/Gesellschafter(n) zu unterschreiben und den Antragsunterlagen beizufügen ist.
Beteiligungsrichtlinie und Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB)
Garantierichtlinie der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH